Integrationspauschale: NRW-Landesregierung leitet Mittel weiter

Stefan Lenzen MdLDer vorläufige Jahresabschluss des Landeshaushalts 2017 hat deutliche finanzielle Verbesserungen ergeben. Dies teilte das Ministerium der Finanzen mit. Mit den Geldern werden neben der Stärkung des Pensionsfonds und Reduzierung der Neuverschuldung, Mittel aus der Integrationspauschale des Bundes an die Kommunen weitergeleitet. Die Fraktionen von CDU und FDP beantragen dazu einen Haushaltsansatz von 100 Millionen Euro.

„Die Entscheidung der NRW-Koalition zeigt deutlich, dass wir die Kommunen in unserem Land finanziell besserstellen wollen. Die rot-grüne Vorgängerregierung hat die Integrationspauschale 2016 und 2017 vollständig einbehalten. Für die Folgejahre war keine Weiterleitung an die Kommunen in der mittleren Finanzplanung vorgesehen. Durch den absehbaren positiven Haushaltsabschluss ist es der schwarz-gelben Landesregierung möglich im Jahr 2018 einen Teil der Integrationspauschale weiterzuleiten“, erklärt Stefan Lenzen, Mitglied im Integrations- und Kommunalausschuss des Landtags.

„Das ist eine gute Entscheidung für die Kommunen in Nordrhein-Westfalen. Integrationsarbeit findet vor allem vor Ort statt. Aus kommunalpolitischer Erfahrung weiß ich, wie engagiert, aber auch wie finanziell stark betroffen unsere Städte und Gemeinden sind. Daher freut es mich, dass wir eine Möglichkeit gefunden haben, die Kommunen zu entlasten und trotzdem die Neuverschuldung weiter zu reduzieren. Die NRW-Koalition setzt hier eine klare Trendwende“, so der Landtagsabgeordnete für die Kreise Heinsberg und Düren.

Neben der Weiterleitung von Mitteln aus der Integrationspauschale hat sich die NRW-Koalition auf die finanzielle Stärkung von Integrationsprojekten vor Ort geeinigt. Bei den Programmen „Griffbereit“, „Rucksack KiTa“ und „Rucksack Schule“ sollen kommunale Kosten für die Durchführung und Ausbildung von Elternbegleitern übernommen werden. Über die Änderungsanträge zum Haushalt wird der Landtag in der nächsten Woche beschließen.

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