Die Landesregierung hat die Verteilung der 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale konkretisiert. Der Verteilschlüssel sieht vor, dass die Mittel anteilig nach Flüchtlingsaufnahmegesetz und Anzahl der Personen mit Wohnsitzauflage für die Kommunen berechnet werden. Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für den Kreis Düren begrüßt den Beschluss der Landesregierung zur Entlastung der Städte und Gemeinden bei Integrationsmaßnahmen.
„Die NRW-Koalition hat mit der Verabschiedung des Landeshaushalts für 2018 den Kommunen 100 Millionen Euro aus der Integrationspauschale zur Verfügung gestellt, die sie bei der Erfüllung der Integrationsaufgaben vor Ort unterstützen sollen. Das ist ein wichtiges Signal des Landes, dass die Kommunen mit der Aufgabe der Integration nicht allein gelassen werden“, sagt Lenzen. Unter Rot-Grün wurden keine Mittel aus der Integrationspauschale an die Kommunen weitergeleitet. Die Landesregierung hat jetzt den Gesetzentwurf vorgelegt, der eine Rechtsgrundlage zur Verteilung dieser Mittel an die einzelnen Gemeinden einführt. Lenzen: „Die gesetzliche Regelung der Zuweisungen aus der Integrationspauschale an die Gemeinden wird mehr Verbindlichkeit bei der Integration vor Ort schaffen. Die Verteilung richtet sich nach den unterschiedlichen Belastungen der Kommunen aufgrund der tatsächlichen Flüchtlingszahlen.“ Die Kommunen im Kreis Düren werden so in diesem Jahr 1.119.869 Euro zusätzlich für Integrationsmaßnahmen erhalten. „Dies ist ein wichtiger Baustein der Integrationspolitik des Landes und sorgt für Planungssicherheit vor Ort.“
Die Gemeinde Niederzier erhält 50.363 € aus den Mitteln der Integrationspauschale.