NRW unterstützt Kommunen bei Flüchtlingskosten

Bund und Länder haben sich über die Verteilung der Kosten für die Unterbringung der ukrainischen Flüchtlinge verständigt. Die NRW-Koalition mit Flüchtlingsminister Dr. Joachim Stamp (FDP) hat entschieden, die NRW zustehenden Mittel vollständig an die Kommunen weiterzuleiten.

„Die Städte und Gemeinden tragen die finanzielle Hauptlast bei der Unterbringung. Sie sind vielfach in Vorleistung getreten“, erläutert Stefan Lenzen, FDP-Landtagsabgeordneter für die Kreise Heinsberg und Düren sowie flüchtlingspolitischer Sprecher. „Mit der vollständigen Weiterleitung der 430 Millionen Euro entlasten wir unsere Kommunen und drücken damit auch unseren Dank und unseren Respekt aus.“

Neben den Kosten der Unterkunft umfasst die sog. Ergänzungspauschale auch eine Überbrückungspauschale zur Abgeltung der Kosten, die zur bisherigen Unterstützung der Geflüchteten im Bereich der Lebenshaltungskosten angefallen sind, sowie ergänzende Kosten im Zusammenhang mit den Geflüchteten, etwa für die Kinderbetreuung und Beschulung sowie Gesundheits- und Pflegekosten.

„Mit der Unterbringung in den Landeseinrichtungen entstehen auch dem Land Kosten. Trotzdem haben wir uns entschieden, die Bundesmittel vollständig weiterzuleiten. Das Land NRW steht zu seiner Verantwortung. Wir lassen unsere Kommunen nicht im Stich“, so Lenzen, der auch Mitglied des Kommunalausschusses des Landtags ist. „Das unterscheidet uns von der rot-grünen Vorgängerregierung, die nach 2015 die Integrationspauschale des Bundes vollständig in den Landeshaushalt eingeplant hat und die Kommunen im Regen hat stehen lassen.“

Das Land NRW baut zudem weiterhin kontinuierlich eigene Unterbringungsplätze aus und stimmt die Steuerung und alle anfallenden Herausforderungen eng mit den Kommunen ab.

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